Sofern die Gesellenprüfung in Cloppenburg bzw. vor einem Prüfungsausschuss einer Cloppenburger Innung abgelegt wurde, können wir die Daten bis etwa 10 Jahre zurückverfolgen (also ab Prüfungsjahr 1979 etwa). Da die Ausstellung eines Zweit- bzw. Ersatz-Gesellenbriefes allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden ist, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Für die Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben erforderlich: Vorname und Nachname des ehemaligen Prüflings, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf, ungefährer Zeitpunkt der Prüfung (mind. das Jahr) sowie die aktuelle Anschrift (für das Verschicken des Gesellenbriefes).
Wurde die Prüfung an einem anderen Ort abgelegt, z.B. in Oldenburg, muss die für den damaligen Prüfungsausschuss zuständige Stelle angesprochen werden.
Zuletzt aktualisiert am 18.11.2009 von Rainer Wilkens.