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Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem Familien sowie Alleinerziehende mit Kind, Existenzgründer und fortbildungswillige Migranten. Die Handwerksorganisation hatte sich intensiv für diese Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) stark gemacht. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Millionen zusätzlich in die Fortbildungsförderung.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Personen
aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Voraussetzung ist, dass der
Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen
vergleichbaren Berufsabschluss hat. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland können
ebenfalls Förderung erhalten. Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch
dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig waren.
Ausschlaggebend ist nur noch ihre dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderungsfähig sind in erster Linie
Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen
nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare
Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Darunter
fallen etwa Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker,
Betriebswirt oder andere vergleichbare Qualifikationen.
Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein
Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung
absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen
können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und
Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig
gewährt. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern
bestimmte Behörden. Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Wie profitieren Fortbildungswillige mit Kind?
Für jedes Kind erhalten Fortbildungswillige zusätzlich
210 Euro monatlich zum Unterhaltsbeitrag (bislang 179 Euro). Der Betrag wird zu
50 Prozent als Zuschuss gewährt, das heißt er ist nur noch zur Hälfte
rückzahlungspflichtig. Für Alleinerziehende wird ein Kinderbetreuungszuschlag
von 113 Euro pro Monat und Kind unter 10 Jahren als Zuschuss gegeben.
Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag
auch während der Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als
Darlehen gewährt wird.
Wie zahlt sich der erfolgreiche Prüfungsabschluss aus?
Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die
neuen Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum
Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als
Leistungsanreiz 25 Prozent des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erlassen.
Wie können Existenzgründer zusätzlich profitieren?
Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer
noch mehr aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden
einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der
Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab
zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Wann und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall bei den
kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien
Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen. Der Förderantrag
sollte dort rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme eingehen. Denn die
Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch
ab dem Antragsmonat. Spätestens muss eine Förderung bis zum Ende der
Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Bei selbständigen
Fortbildungsabschnitten gilt das Ende des jeweiligen Abschnittes.
Wer hilft weiter?
Die Berater in den Handwerkskammern und Innungen helfen
bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne
weiter. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die
Internetseite www.meister-bafoeg.info.