Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium beabsichtigt, die Gründungsprämie im Handwerk bis zum 31.12.2029 zu verlängern.
Hintergrund: Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten (einmalig 10.000 Euro).
Folgende Änderungen sind aktuell geplant:
Die Förderung ist in 2019 gestartet. Im Jahr 2021 und verstärkt in 2022 sind die Unternehmen zur Vorlage der Verwendungsnachweise aufgefordert worden. Es hat sich gezeigt, dass die Unternehmen wegen der Corona-Pandemie, den Folgen des Ukraine-Krieges und insbesondere des Fachkräftemangels oft länger für die Realisierung ihrer Vorhaben brauchten.
Daher ist vorgesehen,
- eine Verlängerung des Antragszeitraums von zwei auf dreieinhalb Jahre und
- eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums von einem Jahr auf maximal eineinhalb Jahre
Wir informieren Sie umgehend, sobald es neue Informationen gibt.
