Die Bauwirtschaft erleidet einen erneuten Rückschlag. Das Bauministerium stoppt das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“. Neue Anträge sind erst wieder möglich, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.
Beim Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ sind für 2023 die Fördertöpfe leer. „Ab dem 14. Dezember 2023 können aufgrund der ausgeschöpften Mittel keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden“, teilte das Bundesbauministerium mit. „Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt“, fügte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hinzu. In diesem Jahr seien über das Programm 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 46.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert worden.

Geywitz: Nachfrage hat Erwartungen übertroffen
Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. März 2023 den „Klimafreundlichen Neubau (KFN)“ im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei können sowohl Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und Kommunen Förderkredite und Zuschüsse beantragen.
„Die Nachfrage für unsere Neubauförderung hat unsere Erwartungen noch übertroffen. Bereits nach drei Monaten war der Fördertopf für den klimafreundlichen Neubau fast leer, sodass wir ihn auf knapp zwei Milliarden Euro erhöhen mussten“, sagte Geywitz. Weiter möglich sind Anträge im Rahmen der „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“, wie das Ministerium mitteilte.
Baugewerbe von Förderstopp völlig überrascht
Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kam die Nachricht über das abrupte Förderende „völlig überraschend“, wie ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa mitteilte. „Nichts schadet einer Investitionsbranche wie der Bauwirtschaft mehr als unklare oder sich laufend ändernde Rahmenbedingungen“, sagte er. Dass neue Anträge gestellt werden können, sobald der Haushalt 2024 in Kraft tritt, erwarte er.
