Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

Die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. und die NBank stellen gemeinsam eine Informationsübersicht für die Corona-Soforthilfen Rückzahlung bereit.

In der letzten Zeit gab es gehäuft Nachfragen der Betriebe zu den einschlägigen Fristen für die Schlussrechnungen, Rückzahlungen bei Überkompensation sowie zu Verzugszinsen und Ratenzahlungen zu den unterschiedlichen Corona Unterstützungsleistungen des Bundes und/oder der Länder. Die Beratung ist auch insofern schwierig, als es teilweise erhebliche Unterschiede in der Abwicklung zwischen den Corona Hilfsprogrammen gibt.

Beispielsweise erfolgt im Gegensatz zu den Überbrückungshilfen die Berechnung des Verzugszinses bei Rückzahlungen der Oktober/November und Soforthilfen rückwirkend ab Zugang des Bewilligungsbescheides in 2020 bzw. 2021.

Auf Grund dessen beschlossen die NBank und die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. eine gemeinsame Informationsübersicht für Betroffene zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.

Die genannte Übersicht finden Sie hier: