Regierungsentwurf Weiterbildungsgesetzes – kommt jetzt die Ausbildungsgarantie?

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) wurde gestern vom Kabinett beschlossen.

Der im Regierungsentwurf verwendete Begriff umfasst inhaltlich unterschiedliche Ansätze, um der Ausbildungsgarantie (Eröffnung des Zugangs für alle jungen Menschen ohne Berufsabschluss zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung) umzusetzen:

  • Enge Begleitung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter
  • Berufsorientierungspraktikum zwischen 1 bis 6 Wochen,
    • auch zum Austesten von Berufswünschen außerhalb der Erstpräferenz
    • oder bei einem Arbeitgeber außerhalb des Tagespendelbereichs
    • Übernahme von Kosten für Fahrten und ggfs. erforderliche Unterkunft
    • Begleitung durch die Agentur für Arbeit, Integrationskräfte der Jobcenter sowohl vor als auch nach dem Praktikum
    • umfasst auch Neuausrichtung nach abgebrochenem Studium oder abgebrochener Berufsausbildung
  • Mobilitätszuschuss für Azubis bei größerer Entfernung zur Ausbildungsstätte
  • Weiterer Ausbau der Einstiegsqualifizierung durch
    • Teilzeitangebot
    • Reduktion der Mindestdauer
    • Erneute Förderung bei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses beim selben Arbeitgeber.
  • Außerbetriebliches Angebot
    • soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber „Ultima Ratio“ – so ausdrücklich der Begründungstext.
    • Für Fälle, in denen
      • trotz intensiver Vermittlungsbemühungen seitens der Agentur für Arbeit als auch Bewerbungsaktivitäten des jungen Menschen selbst eine betriebliche Berufsausbildung nicht aufgenommen werden konnte.
      • Darüber hinaus wurde klargestellt, dass ein zusätzliches außerbetriebliches Ausbildungsangebot auf Regionen beschränkt wird, in denen die Agenturen für Arbeit unter Einbindung der Sozialpartner eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt haben. Nach wie vor unklar sind jedoch die Indikatoren, die zur Definition einer entsprechenden Unterversorgung herangezogen werden.
      • Stärkung des Wechselanreizes in eine duale Berufsausbildung soll die Pauschale, die die Agentur für Arbeit dem Träger der außerbetrieblichen Berufsausbildung für die vorzeitige und nachhaltige Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung zahlt, erhöht werden.